Offener Brief von Patrick Rott an das Niedersächsische Verkehrsministerium

16.03.2026

Durch unseren Kandidaten für den Samtgemeindebürgermeister, Patrick Rott, wurde ein Offener Brief zur Situation in der Braunschweiger Straße in Thedinghausen an das Verkehrsministerium verfasst:

Offener Brief an das Niedersächsische Verkehrsministerium und den verantwortlichen Minister Grant Hendrik Tonne

Die Braunschweiger Straße (Landesstraße 203) in Thedinghausen gleicht mittlerweile eher einem Feldweg als einer Landesstraße. Das historische Kopfsteinpflaster aus früheren Zeiten tritt stellenweise wieder hervor, und der Zustand der Fahrbahn hat sich in den vergangenen Monaten deutlich verschlechtert.

Seitens der zuständigen Landesstraßenbaubehörde wird auf diese Entwicklung bislang nur unzureichend reagiert. Anstatt zumindest angemessene Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen, bis eine ohnehin geplante Grundsanierung erfolgen kann, wurde lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Diese Maßnahme allein beseitigt jedoch nicht die eigentlichen Gefahrenstellen.

Besonders gravierende Schäden mit Fahrbahnabsätzen von mehreren Zentimetern befinden sich in der Kurve vor der Brunsviga-Apotheke. Gerade zu Beginn der Motorradsaison sowie für Radfahrer stellt dieser Zustand eine erhebliche Gefährdung dar. Ortsfremde Verkehrsteilnehmer kennen diese Schäden nicht und können sie in der Kurve nur schwer oder zu spät erkennen. Ein solches unerwartetes Hindernis kann schnell zu schweren Verkehrsunfällen oder Stürzen führen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich mir auch die Frage nach der Verantwortung der Landesregierung sowie der zuständigen Abgeordneten im Landkreis Verden, sollte es infolge dieses Straßenzustandes zu Unfällen kommen.

Es ist bekannt, dass eine grundlegende Sanierung der Straße erst nach Abschluss der Bauarbeiten an der Autobahnbrücke der Bundesautobahn 1 bei Arsten erfolgen soll. Diese Arbeiten werden jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Umso mehr sehe ich das Verkehrsministerium in der Pflicht, bis dahin die Gefährdung für Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich zu minimieren.

Als Straßenbaulastträger trägt das Land Niedersachsen auch eine Verkehrssicherungspflicht. Dabei geht es nicht darum, jedes allgemeine Lebensrisiko auszuschließen. Vielmehr müssen diejenigen Gefahren beseitigt oder zumindest deutlich gekennzeichnet werden, die für einen sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind.

Zu dieser Frage hat beispielsweise auch das Landgericht Flensburg entschieden, dass "die Verkehrssicherungspflicht nicht dazu dient, das allgemeine Lebensrisiko vollständig auf den Straßenbaulastträger zu verlagern. Entscheidend sei vielmehr, ob eine Gefahrenstelle für einen sorgfältigen Verkehrsteilnehmer überraschend und nicht rechtzeitig erkennbar ist".

Vor diesem Hintergrund stellt sich abschließend eine einfache Frage: Wann wird die Landesregierung endlich tätig? Muss tatsächlich erst ein schwerer Unfall passieren, bevor gehandelt wird?

 

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Rott
(Blender)